Lexikon der Zahn-Begriffe

Abdruck / Abformung

Wird mithilfe eines Abformlöffels und einer plastischen Abformmasse im Mund des Patienten vorgenommen. Sobald die Abformmasse elastisch-fest geworden ist, wird der Abdruck herausgenommen. Er stellt jetzt eine Negativ-Form der Zähne des jeweiligen Kiefers dar. Durch Ausgiessen des Abdrucks mit Gips erhält man eine Kopie der Mundsituation. Meistens werden Abformungen zur Herstellung von Zahnersatz genommen, ausserdem zur Veranschaulichung einer Patientensituation für Planungszwecke oder in der Kieferorthopädie.

Der meist noch gebräuchliche Begriff "Abdruck" stammt aus der Zeit, als eher festere, thermoplastische Materialien verwendet wurden, die über die Zähne gedrückt wurden. Die heutzutage eingesetzten Abformmassen sind hingegen so dünnfliessend, dass kaum Druck ausgeübt werden muss. Daher spricht man korrekterweise lieber von einer "Abformung".

Als Träger für die Abformmasse gibt es konfektionierte Löffel aus Metall in verschiedenen Größen, für Ober- und Unterkiefer. Sie haben kleine Löcher oder Wülste, durch die die Masse am Löffel hält sowie einen Griff. In bestimmten Situationen sind individuelle Abformlöffel erforderlich, die nach einem Vorabdruck aus Kunststoff hergestellt werden.

Als Abformmassen gibt es für einfache Abformungen Alginat, ein aus Algen gewonnenes Pulver, das mit Wasser angemischt wird. Für Präzisionsabformungen werden Silikone eingesetzt, die aus zwei Komponenten angemischt werden, welche durch Additionsvernetzung abbinden. Die Präzision dieser Abformungen liegt im Mikrometerbereich.

Bakteriämie

liegt vor, wenn Baterien zeitweilig in den Körper eindringen und über die Blutbahn in andere Körperregionen gelangen. Eintrittspforten für die Bakterien können Verletzungen oder entzündete Schleimhautoberflächen sein.

Bei gesunden Menschen verläuft dies i.d.R. unbemerkt, weil die Bakterien innerhalb von ca. 15 Minuten vom Immunsystem beseitigt werden. Allerdings können sich diese Keime z.B. in "toten" Zähnen festsetzen. Das abgestorbene Nervgewebe stellt für manche Bakterienarten einen guten Nährboden dar, auf dem sie überleben und sich verbreiten können. Dies führt dann zu einer Entzündung des Knochens an der Zahnwurzelspitze.

Cercon ®
Zirkonoxidkeramik für Kronen- und Brückengerüste mit hoher Festigkeit. Cercon ist eine neuartige Anwendungstechnik, die die Firma Degussa in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich 2001 einführte. Dadurch werden Festigkeiten erreicht (800 bis 900 Newton), die auch im Seitenzahnbereich größere vollkeramische Brücken zulassen. Z.Zt. wird das Cercon-System durch die Firma Degudent vertrieben.  Cerconkronen und -brücken sind genauso passgenau und stabil, wie herkömmliche Kronen/Brücken aus Metall mit Keramikverblendung. Sie bieten gegenüber diesen jedoch mehrere Vorteile:

  • An den Zahnfleischrändern können sich keine dunklen Ränder bilden, auch nicht, wenn sich nach Jahren das Zahnfleisch zurückzieht und die Kronenränder freiliegen.
  • Insgesamt verbesserte Ästhetik durch zahnfarbene Gerüste.
  • Jeglicher Ionenfluß durch das Nebeneinanderbestehen verschiedener Metalle im Mund ist ausgeschlossen. Es gibt keinerlei Korrosionserscheinungen.
  • Cerconrestaurationen sind preiswerter als solche aus Edelmetall.

Zur Herstellung von Cerconrestaurationen werden die Gerüstformen zunächst in Kunststoff modelliert. Diese Formen werden per Kopierfräsverfahren aus einem yttriumoxid-stabilisierten Keramikrohling herausgefräst, dann gesintert und verblendet.

Cerconkonstruktionen werden ausserdem als zahnfarbene Teleskop-Innenkronen und als Implantat-Abutments eingesetzt.



distal

Lagebezeichnung der im Verlauf des Zahnbogens von der Mitte aus gesehen hinteren Zahnfläche. Bei der Bezeichnung der verschiedenen Zahnflächen werden die Backenzähne als quaderförmige, die Frontzähne als prismenförmige Körper aufgefasst, deren Unterseiten jeweils im Zahnfleisch sitzen. Die im Zahnbogenverlauf vordere Fläche heißt "mesial", die Kaufläche heißt "okklusal", die entsprechenden Abkürzungen heißen "m", "o" und "d".

Wenn der Zahnarzt also bei der Befundaufnahme seiner Mitarbeiterin etwas von "od" oder "mod" erzählt, ist von Füllungen an diesen Flächen die Rede.



elektrometrische Längenbestimmung

Methode zur Ermittlung der Länge von Wurzelkanälen bei Wurzelkanalbehandlungen. Wir setzen hierfür den "Raypex 5" der Firma VDW ein. Dazu werden das Wurzelkanalinstrument und die Lippe des Patienten mit jeweils einer Elektrode verbunden. Das Gerät sendet, durch einen Micro-Chip gesteuert, über diese Elektroden einen leichten, nicht spürbaren Strom in verschiedenen Frequenzen durch das Gewebe. Anhand des gemessenen Widerstands wird die richtige Position der Wurzelkanalinstrumentenspitze am Wurzelkanalende ermittelt.

Meistens ist zusätzlich die Anfertigung einer Röntgenaufnahme notwendig, diese bietet jedoch nur zweidimensionale Informationen. Die elektrometrische Längenmessmethode liefert hier zusätzliche, oft sehr wichtige Informationen. Dadurch ist eine bessere Aufbereitung der Wurzelkanäle und eine dichtere Wurzelfüllung möglich.

 

Festzuschüsse

Festzuschüsse

Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für die Anfertigung oder Reparatur von Zahnersatz sind mit einem bestimmten Euro-Betrag festgelegt. Sie richten sich nach dem vorliegenden Zahnbefund. Der Krankenkassenzuschuss beträgt 50% der durchschnittlich zu erwartenden Gesamtkosten für einen einfachen Zahnersatz. Evtl. Mehrkosten für schönere Kronen oder komfortablere Prothesen sind vom Patienten zu tragen. Der Kassenzuschuss erhöht sich um 20% oder 30%, wenn das -->"Bonusheft" des Patienten 5 bzw. 10 Jahre in Folge gestempelt ist.

Z.B. ein Zahn mit dem Befund "erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone ..." soll überkront werden. Der "befundorientierte Festzuschuss" für eine Metallkrone beträgt hier z.Zt. 125,40 Euro, mit Bonus 150,48 bzw. 163,02 Euro.
Oder bei größeren Zahnlücken, die die Anfertigung einer Prothese erforderlich machen, beträgt der Festzuschuss 298,70 Euro, mit Bonus 358,44 bzw. 388,31 Euro.

Die Festzuschüsse sind nach Befundgruppen sortiert und mit Nummern bezeichnet. Für einen Krankenkassen-Antrag, den sog. -->"Heil- und Kostenplan (HKP)" trägt die Zahnarztpraxis die entsprechende Festzuschussnummer in den HKP ein. Die Krankenkasse ergänzt auf dem HKP den entsprechenden Euro-Betrag und die Genehmigung des Antrags.

Gesichtsbogen

Bei der Anfertigung von Zahnersatz wird oft ein Gesichtsbogen verwendet, mit dem der Zahnarzt die Lagebeziehung der Kiefergelenke zu den Zähnen registrieren kann. Mithilfe einer solchen Gesichtsbogenregistrierung kann der Zahntechniker die Kauflächen der neuen Zähne, z.B. die Höckerneigung korrekt gestalten. Denn die Kiefergelenke steuern die Mahlbewegungen der unteren zu den oberen Zähnen. Die Kauflächen können also dadurch den individuellen anatomischen Gegebenheiten des jeweiligen Kausystems angepasst werden.

Ein Gesichtsbogen besteht aus einem Aluminium-Gestänge, das mit Ohrstöpseln und einem Nasensteg an das Gesicht angelegt wird. Vorne wird dann eine Bissgabel mithilfe eines feststellbaren Gelenks angebracht. Nach Abnahme des Bogens kann man die ebenfalls anzufertigenden Gipsmodelle der beiden Kiefer so in einen Artikulator einbauen, wie es auch der Situation im Kopf des Patienten entspricht.

Wir verwenden in unserer Praxis einen "Artex"-Gesichtsbogen der Firma Girrbach. Sinvoll ist eine Gesichtsbogenregistrierung besonders dann, wenn mehrere Zahnkronen oder Onlays in einem Kiefer angefertigt werden sollen. Die Kosten für eine Gesichtsbogenregistrierung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Heil- und Kostenplan

Wenn Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse Zahnersatz bekommen sollen, muss zunächst ein "Heil- und Kostenplan" (HKP) im Sinne eines Kostenvoranschlags von der Krankenkasse genehmigt werden. Dies gilt für die Anfertigung von Zahnkronen, Brücken, Prothesen usw., aber auch für Reparaturen von Prothesen, das Wiedereinsetzen von Kronen. Nach Besprechung der Behandlung mit dem Patienten wird der HKP von der Zahnarztpraxis - i.d.R. per Computer - ausgefüllt. Oben wird in einem Zahnschema-Feld in der Reihe "B" der Zahnbefund eingetragen, in der Reihe "R" die Behandlungsvariante, die nach den Krankenkassenvorschriften als "Regelversorgung" gilt und in der Reihe "TP" die tatsächliche Therapieplanung, falls der Patient eine von der Regelversorgung abweichende Behandlungsvariante wählt, z.B. Keramikkronen anstelle von Metallkronen. Die Angaben für den "Befund" werden mit kleinen Buchstaben als Kürzel angegeben (z.B. "ww" für "erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung", also ein zu überkronender Zahn), die Angaben für "Regelversorgung" und "Therapieplanung" mit Großbuchstaben als Kürzel (z.B. "K" für Krone, "E" für Prothesenzahn).

In der Mitte des HKP-Formulars werden links die --> Festzuschüsse eingetragen, die nach den Krankenkassenrichtlinien für diese Regelversorgung vorgesehen sind. Darunter eine Zusammenfassung der zu erwartenden Kosten, und zwar aufgeschlüsselt nach Kassenhonorar, Privathonorar sowie Material- und Laborkosten.

 

Inlay

Inlays sind Zahnfüllungen aus Metall oder Keramik, die vom Zahntechniker hergestellt werden und vom Zahnarzt in einen Zahn einzementiert werden. Ihr Vorteil gegenüber anderen, direkt eingebrachten Füllungen aus Amalgam, Komposite oder Zement ist, dass sie sehr viel stabiler und langlebiger sind. Wegen der guten Randstabilität und der dichten Verbindung zum Zahn halten die allermeisten Inlays viele Jahrzehnte lang. Darüberhinaus haben Inlays nicht die Nachteile, die andere Füllungen mit sich bringen: Quecksilber-Belastung und überstehende Füllungsränder beim Amalgam, Bakterienadhäsion und Undichtigkeiten beim Komposite. Diese Vorteile rechtfertigen den hohen Aufwand für Inlays beim Beschleifen des Zahns, der Abformung, der zahntechnischen Herstellung und der Zementierung.

Kältetest

Testverfahren zur Überprüfung, ob ein Zahn, genauer: die Zahnpulpa, "vital" ist. Dazu wird ein kleines Schaumstoffstück mit einem Chlorethan-Spray eingesprüht und dadurch auf bis zu - 30 Grad gekühlt. Wenn man diese Kälteprobe schnell an den Zahn hält, spürt der Patient die Kälte, sofern die Zahnpulpa vital ist. Der Fachbegriff für diesen Test ist daher "Vitalitätsprobe" oder - weil eigentlich nur die Sensibilität, also die Funktion der Nerven geprüft wird - "Sensibilitätstest".

Komposite-Füllungen

Aus Komposite-Materialien werden zahnfarbene Füllungen hergestellt. Der Name Komposite oder "Composite" wurde deshalb gewählt, weil es sich bei diesen Materialien um eine Zusammensetzung aus einer plastischen Grundsubstanz und darin eingebetteten Partikeln handelt. Die Grundsubstanz (Matrix) besteht aus Kunstharzen, die Partikel (Füllstoff, Füllkörper) aus Glaskeramik. Weitere Bestandteile sind Farbstoffe und Stoffe In unserer Praxis verwenden wir seit Jahren Komposite der Marke Grandio der Firma Voco, Cuxhaven. Grandio zeichnet sich durch eine besonders geringe Polymerisationsschrumpfung von 1,57% und einen außergewöhnlich hohen Füllstoffgehalt von 87% aus. Dies bedingt eine extrem hohe Abrasionsstabilität, Festigkeit und Langlebigkeit der Füllungen.

Komposite werden durch Anätzen der Zahnhartzubstanz und durch spezielle Bondings mit dem Zahn verklebt. Durch Kombination fester und fließfähiger Konsistenzen und durch Auswahl verschiedener Material-Farben erreicht man langlebige und naturgetreue Zahnrestaurationen. Das zuvor verformbare Material wird nach dem schichtweisen Einbringen in die Kavität durch Belichtung mit einer speziellen Blaulicht-Lampe gehärtet. Dabei werden die niedrigmolekularen Matrix-Moleküle miteinander vernetzt (Polymerisation).

Laser

In der Zahnmedizin werden Laser für sehr verschiedene Anwendungen eingesetzt: zur Kariesentfernung, in der zahnärztlichen Chirurgie, zum Desinfizieren infizierter Zahnoberflächen etc.  Daher sind auch die Laserverfahren sehr unterschiedlich. In jedem Fall wirkt der Laser durch seine punktuell hohe Energiedichte. Der große Vorteil der Laserverahren ist, dass sie berührungslos sind, d.h. ohne das gefürchtete Rumpeln ohne Druck und auch ohne unangenehme Geräusche. Die Nachteile bestehen darin, dass die Laserenergie sehr schwer zu kontrollieren ist und daher schnell unnötige Schäden im Zahn oder am Zahnfleisch entstehen können. Z.B. verursacht ein Laser zur Kariesentfernung viele kleine Explosionen in dem Zahn, die die kariös geschädigte Zahnzubstanz heraussprengen sollen, aber auch gesunde Zahnsubstanz oder den Zahnnerv schädigen können.

In unsrer Praxis verwenden wir einen Laser lediglich zur Desinfektion von Wurzeloberflächen bei Parodontitis (antimikrobielle Photodynamische Therapie) und zur Desinfektion von Wurzelkanälen im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung.

 

Matrizen

Werden beim Legen von Zahnfüllungen benutzt, die nicht nur einen Defekt in der Kaufläche, sondern auch im Zahnzwischenraum versorgen sollen. Meist wird ein Matrizenband aus dünnem Stahlblech oder Kunststoff-Folie verwendet, das um den Zahn gelegt wird und somit eine Hohlform für die neue Füllung darstellt. Das Band wird mit einem Matrizenbandspanner fest um den Zahn gezogen. Zusätzlich wird das Band am unteren Rand zum Zahnfleisch hin mit einem kleinen Keil gegen den Nachbarzahn festgedrückt. Dabei werden die Zähne etwas auseinander gedrückt, um die Dicke des Bandes bei der Füllungsgestaltung zu kompensieren. Das ist manchmal nicht ganz angenehm, ergibt aber bessere Füllungen.

Nachblutung

Wenn ein Zahn gezogen oder am Zahnfleisch geschnitten wird, kommt es naturgemäß zu einer Blutung. Diese kommt entweder von selbst durch die Blutgerinnung, durch Druck eines Tupfers oder durch dichten Nahtverschluss zum Stehen. Erst wenn dies sichergestellt ist, wird der Patient aus der Behandlung entlassen.

Gelegentlich fängt die Wunde nach einiger Zeit wieder an zu bluten, z.B. wenn die Betäubung mit ihrem blutstillenden Zusatz ihre Wirkung verliert, wenn der Blutdruck durch körperliche Anstrengung steigt oder wenn die frische Wunde wieder verletzt wird. In diesem Fall empfehlen wir, einen neuen Tupfer oder ein sauberes Taschentuch auf die Wunde zu drücken, z.B. durch draufbeißen für eine weitere halbe oder ganze Stunde. Wenn, was ganz selten passiert, danach die Blutung immer noch nicht gestillt ist, muss der Zahnarzt noch einmal ran und evtl. die Wunde noch enger vernähen oder mit einem blutstillenden Mittel tamponieren.

Okklusion

bezeichnet den Kontakt der unteren zu den oberen Zähnen. Dabei unterscheidet man die statische Okklusion, der mittige Zusammenbiss der Zähne (früher: Okklusion) von der dynamischen Okklusion, Zahnkontakte bei der Seitwärtsbewegung des Unterkiefers, also bei den Kaubewegungen (früher: Artikulation).

Bei der Anfertigung und Eingliederung von Füllungen oder Zahnersatz (Kronen, Brücken. Prothesen) muss der Zahnarzt überprüfen, ob die statische und die dynamische Okklusion sich in die natürlichen Gegebenheiten des Kausystems des Patienten einfügen und sie ggf. korrigieren. Dazu lässt der Zahnarzt den Patienten auf Farbfolien zubeissen. An der Lage der Farbpunkte auf den Zähnen kann er erkennen, wo der neue Zahnersatz eingeschliffen werden muss.

Perkussionsprobe

wird durchgeführt, um herauszubekommen, welcher Zahn in einer Zahnreihe entzündet ist. Oft kann ein Patient bei Zahnschmerzen nicht angeben, welcher Zahn genau wehtut. Die Schmerzen verteilen sich diffus über das ganze Gebiet.

Durch Klopfen auf einzelne Zähne mit einem Instrumentengriff kann man herausbekommen, unter welchem Zahn genau eine Entzündung des Knochens vorliegt. Eine solche Entzündung geht meistens von einem abgestorbenen Zahnnerv (Fachbegriff: devitale Pulpa) aus. Die Entzündung entwickelt Druck, der als Schmerz spürbar ist und der durch Draufklopfen verstärkt wird.

Quadrant

Das Gebiss wird in vier Quadranten unterteilt, die - im Uhrzeigesinn - durchnummeriert werden:

1. Quadrant oben rechts,  2. Quadrant oben links,  3. Quadrant unten links,  4. Quadrant unten rechts.

Radix-Anker = Wurzelstift

Ein Schraubenaufbau aus Titan, der in einen tief zerstörten und wurzelkanalbehandelten Zahn einzementiert wird. Der Kopf der Schraube wird danach mit Aufbaumaterial (Komposite) ummantelt, so dass man den Zahn zur Aufnahme einer Krone vorbereiten kann.

Die Nachteile sind: Das Titan kann korrodieren, und die Zersetzungsprodukte können sich in der Wurzel oder im umgebenden Gewebe einlagern. Vor allem aber kann es durch Dauerbelastung der Zahnkrone und des Wurzelstifts zu einer Längsfraktur der Wurzel kommen. Aus diesen Gründen werden heute meist Wurzelstifte aus Glasfaser oder Kohlefaser verwendet, die adhäsiv eingeklebt werden.

Schmerzmittel = Analgetika

In der zahnärztlichen Praxis werden Schmerzmittel vergeben bzw. veschrieben, wenn ein Schmerzzustand durch eine adäquate Behandlung nicht oder nicht sofort gelindert werden kann oder, wenn nach einem chirurgischen Eingriff mit Schmerzen zu rechnen ist. Es werden hierfür praktisch ausschließlich Nichtopioid-Analgetika verwendet. Die meistgebräuchlichen Wirkstoffe dieser Gruppe sind Acetylsalicylsäure, Ibubrofen und Paracetamol.Schwächer dosierte Schmerzpräparate sind in der Apotheke auch ohne Rezept erhältlich.

Acetylsalicylsäure (ASS) ist eines der weltweit meist gebrauchten Mittel mit schmerzlindernder, entzündungshemmender und fiebersenkender Wirkung. Es kann jedoch z.T. beträchtliche Nebenwirkungen haben: Magenbeschwerden bis hin zu Magenblutungen sowie Störung der Blutgerinnung. Bekannte Handelsnamen sind z.B. ASS 100™, Aspirin™, Togal™.

Ibuprofen wirkt direkt entzündungshemmend und mindert daher auch die Begleitentzündung nach chirurgischen Eingriffen. Es hat weniger Nebenwirkungen, als ASS, keine Anwendungim letzten Schangerschaftsdrittel.

Paracetamol gilt als gut verträgliches Schmerz- und Antifiebermittel bei nur geringen Nebenwirkungen bei kurzzeitiger Anwendung. Länger andauernde Zufuhr (Wochen, Monate) kann zu schweren Leber- und Nierenfunktionsstörungen führen. 

Zahnschmerzen lassen sich primär nie mit Schmerztabletten behandeln, da sie immer Folge einer Schädigung eines Zahns, des Zahnfleischs oder Knochens sind. Daher sollte man bei Zahnschmerzen - anders als bei Kopfschmerzen oder Nackenschmerzen - immer einen Zahnarzt aufsuchen!

Zahnärztekammer (ZÄK)

ist die Vereinigung aller Zahnärzte in einem Bundesland (z.B. Zahnärztekammer Niedersachen = ZKN) und im Bund (Bundeszahnärztekammer = BZÄK). Die Zahnärztekammern sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts (KdÖR), d.h. sie erledigen vom Staat übertragene Aufgaben der Rechtsaufsicht.

Zahnärztlicherseits besteht in dieser gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtung eine Zwangsmitgliedschaft für alle Zahnärztinnen/Zahnärzte - von der Approbation bis zum Tod oder Erlöschen der zahnärztlichen Approbation aus anderen Gründen. Die Organe werden i.d.R. alle 4 Jahre demokratisch neu gewählt. Zur Finanzierung der nicht unerheblichen Aufgaben werden von den Mitgliedern entsprechende Beiträge erhoben, welche bundesweit erheblichen Schwankungen unterliegen und im Ø bei 1000 € jährlich liegen dürften. Heute ist es eine vordringliche Aufgabe der BZÄK, die Bedingungen für eine wissenschaftliche, präventionsorientierte Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Voraussetzungen politisch mitzugestalten.
Zu den Hauptaufgaben gehören u.a.:

  • Einhaltung der Berufspflichten durch Aufstellen von Berufsordnungen
  • Wahrnehmung der Interessen ihrer Berufsangehörigen
  • berufliche Weiter- u. Fortbildung
  • Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
  • duale Ausbildung des Assistenzpersonals
  • Regelung des zahnärztlichenNotfalldienstes
  • Benennung von Gutachtern  
  • Patientenberatungsstellen