Wissenswertes von A bis Z

Wir wollen das Beste für Ihre Zähne. Daher haben wir hier ein paar Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei Ihrem Praxisbesuch, Prophylaxe und anderen Themen rund um die Zahnmedizin helfen.

Prophylaxe: Mindestens einmal im Jahr

Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis kommen. Bei anfälligen Zähnen sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen halbjährlichen Prophylaxe-Termin vereinbaren. Nicht wenige Patienten profitieren sogar von Prophylaxe-Behanldungen alle 3 oder 4 Monate. Lieber ein paar mal mehr reinigen, als einmal unnötig bohren!

 

Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten und vereinbaren Sie nach jedem Besuch den nächsten Termin.

Zahnzwischenraumpflege

Die meisten Zahnschäden entstehen in den Zahnzwischenräumen. Dort, wo die Zahnbürste nicht hinkommt. Um hier Zahnbeläge mit Kariesbakterien entfernen zu können, sind Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürstchen unerlässlich. Auch Zahnfleischentzündungen, die zu Parodontitis führen können, kann man nur mit besonderer Zahnzwischenraumpflege vermeiden. Wir zeigen Ihnen, welche Pflege-Hilfsmittel für Sie die richtigen sind. 

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Damit Ihr Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Finanzielles: Ratenzahlung  -  Steuern sparen

Falls bei einer Zahnbehandlung ein finanzieller Eigenanteil anfällt, den Sie lieber über mehrere Monate verteilt begleichen möchten, bieten wir Ihnen gerne eine Ratenzahlungs-Vereinbarung mit bequemen monatlichen Raten an.

Wussten Sie, dass Sie Zahnbehandlungskosten ggf. von der Einkommensteuer absetzen können? Ab welcher Grenze eine außergewöhnliche Belastung gegeben ist, hängt von der Höhe Ihres Einkommens, vom Familienstand und der Zahl der Kinder ab. So muss beispielsweise ein Familienvater mit einem Kind und einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000 Euro maximal 1.080 Euro jährlich selbst tragen. Alle darüber hinaus gehenden Kosten kann er steuerlich geltend machen. Hierzu bietet die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein im Internet einen Online-Rechner an, mit dem Sie Ihren persönlichen Grenzbetrag berechnen lassen können.

Sie haben weitere Fragen?

Rufen Sie uns an unter 04232 582 oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular.