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Hier können Sie Formulare selbst ausdrucken, z.B. bevor Sie als Neupatient in unsere Praxis kommen.

Fragebogen zur Erhebung vorliegender Krankheiten (Anamnese)
Dieses Formular können Sie ausdrucken, zu Hause in Ruhe ausfüllen und in die Praxis mitbringen.
Anamnese-Bogen.pdf
PDF-Dokument [83.1 KB]

 

Termin-Ausfall-Honorar
Unsere Praxis ist eine Bestell-Praxis. Das heißt: Für Ihre zahnärztlichen Behandlungen ver-einbaren wir feste Termine mit Ihnen, den Patienten. Diese schriftlich oder telefonisch ver-einbarten Termine sind verbindlich. Denn falls Sie zu einem vereinbarten Termin nicht er-scheinen, ist es uns meistens nicht möglich, die nicht genutzte Behandlungszeit anderweitig zu nutzen. Daher bitten wir Sie um Ihre Zustimmung, im Falle des Nicht-Erscheinens zu einem vereinbarten Termin eine Rechnung über ein Termin-Ausfall-Honorar zu akzeptieren und zu bezahlen.

Die Höhe des Ausfall-Honorars beträgt 80,- € pro halbe Stunde. Natürlich können Sie vereinbarte Termine folgenlos bis 24 Stunden vorher absagen bzw. verlegen. Auch bei Nichterscheinen im Fall von Krankheit oder höherer Gewalt werden wir kein Ausfall-Honorar verlagen, wenn Sie uns entsprechend informieren.

Hintergrund: Die Kosten einer Zahnarztpraxis (Personal, Gerätewartung, Energie etc.) sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, und zwar deutlich stärker, als die Einnahmen. Daher müssen wir darauf achten, dass die Praxis-Infrastruktur, die wir Ihnen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung zur Verfügung stellen, hinreichend ausgelastet ist. Bei Nichteinhaltung eines Behandlungstermins haben wir weiterhin hohe Kosten, aber keine Einnahmen.
Andererseits hat die Häufigkeit von Termin-Nichteinhaltungen zugenommen. Dadurch ist dieses Problem leider betriebswirtschaftlich sehr relevant geworden.
Die Berechnung eines solchen Termin-Ausfall-Honorars ist im BGB, § 615 geregelt.